Voraussetzungen und Antragsverfahren
Die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren können je nach Sachverhalt variieren. In der Regel müssen Sie jedoch in Bayern wohnhaft sein und Ihr Vorhaben muss den Richtlinien des Förderprogramms entsprechen. Und die sind recht kompliziert. Es ist deshalb unbedingt zu empfehlen, sich frühzeitig über die genauen Bedingungen zu informieren und professionelle Beratung durch die Bewilligungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bewilligungsstellen für Bayreuth sind die Stadt Bayreuth und für den Bayreuther Landkreis das Landratsamt Bayreuth.
Die wesentlichen Eckpunkte der Eigenwohnraumförderung haben wir für Sie zusammengetragen:
- Mit dem Bauvorhaben darf erst dann begonnen werden bzw. der Kauf darf erst dann abgeschlossen werden, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde.
- Es muss eine Eigenleistung von mind. 15 % erbracht werden; zudem muss die finanzielle Belastung auf Dauer tragbar sein.
- Beim Kauf von Wohnraum dürfen Verkäufer und Käufer u.a. nicht in gerader Linie verwandt sein.
- Die Wohnfläche muss angemessen sein (abhängig von Haushaltsgröße, Familienplanung, Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers etc.).
- Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Diese liegt beispielsweise bei einem Dreipersonenhaushalt (Antragsteller, Ehegatte, ein Kind) bei 57.100 €. Allerdings können bei der Ermittlung des Gesamteinkommens u.a. 30 % des Einkommens pauschal für Steuern, Krankenversicherung und Lebensversicherung in Abzug gebracht werden. Hinzu kommen absetzbare Freibeträge für Ehepaare und schwerbehinderte Menschen (GdB von mind. 50).