Eigenwohnraumförderung

in Bayern 2023

Die Su­che nach ei­nem ei­ge­nen Zu­hau­se ist für vie­le Men­schen in Bay­ern ein be­deu­ten­der Le­bens­ab­schnitt. Doch der Er­werb ei­ner Im­mo­bi­lie kann eine fi­nan­zi­el­le Her­aus­for­de­rung dar­stel­len. Zum Glück bie­tet Bay­ern auch in 2023 eine Rei­he von För­der­pro­gram­men an, die den Kauf oder Bau von Ei­gen­hei­men er­leich­tern sol­len. Die­se be­stehen grund­sätz­lich ne­ben bzw. zu­sätz­lich zu an­de­ren För­der­mög­lich­kei­ten, etwa der KfW. In die­sem Blog­ar­ti­kel er­fah­ren Sie al­les Wich­ti­ge zur Ei­gen­wohn­raum­för­de­rung in Bay­ern 2023 und wie Sie von die­sen Un­ter­stüt­zungs­maß­nah­men pro­fi­tie­ren können.

Was ist die Eigenwohnraumförderung?

Die Ei­gen­wohn­raum­för­de­rung in Bay­ern hat das Ziel, den Bür­gern da­bei zu hel­fen, ihre ei­ge­nen vier Wän­de zu schaf­fen oder zu er­wer­ben. Die Ei­gen­wohn­raum­för­de­rung gibt es schon län­ger, seit 01.09.2023 gel­ten aber u.a. hö­he­re Ein­kom­mens­gren­zen bei der Eigenwohnraumförderung.

Was wird gefördert?

Ge­för­dert wer­den – grob ge­sagt – der Bau, die Er­wei­te­rung und der Kauf (Erst- oder Zwei­t­er­werb) von Ei­gen­hei­men und Eigentumswohnungen. 

 

Fol­gen­de För­de­run­gen sind möglich: 

  • Zu­schuss für den Kauf ei­ner be­stehen­den Im­mo­bi­lie in Höhe von 10 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten und ma­xi­mal 50.000 € so­wie Kin­der­zu­schuss in Höhe von 7.500 € pro Kind 
  • zins­ver­güns­tig­tes För­der­dar­le­hen für bis zu 40 % der för­der­fä­hi­gen Kosten 
  • Zins­ver­bil­li­gung von 3 Pro­zent­punk­ten für bis zu 1/3 der Ge­samt­kos­ten über das „Bay­ern-Dar­le­hen“

Vor­aus­set­zun­gen und Antragsverfahren

Die ge­nau­en Vor­aus­set­zun­gen und das An­trags­ver­fah­ren kön­nen je nach Sach­ver­halt va­ri­ie­ren. In der Re­gel müs­sen Sie je­doch in Bay­ern wohn­haft sein und Ihr Vor­ha­ben muss den Richt­li­ni­en des För­der­pro­gramms ent­spre­chen. Und die sind recht kom­pli­ziert. Es ist des­halb un­be­dingt zu emp­feh­len, sich früh­zei­tig über die ge­nau­en Be­din­gun­gen zu in­for­mie­ren und pro­fes­sio­nel­le Be­ra­tung durch die Be­wil­li­gungs­stel­len in An­spruch zu neh­men. Be­wil­li­gungs­stel­len für Bay­reuth sind die Stadt Bay­reuth und für den Bay­reu­ther Land­kreis das Land­rats­amt Bayreuth.

 

Die we­sent­li­chen Eck­punk­te der Ei­gen­wohn­raum­för­de­rung ha­ben wir für Sie zusammengetragen:

  • Mit dem Bau­vor­ha­ben darf erst dann be­gon­nen wer­den bzw. der Kauf darf erst dann ab­ge­schlos­sen wer­den, wenn Ih­nen der Be­wil­li­gungs­be­scheid zu­ge­stellt wurde. 
  • Es muss eine Ei­gen­leis­tung von mind. 15 % er­bracht wer­den; zu­dem muss die fi­nan­zi­el­le Be­las­tung auf Dau­er trag­bar sein. 
  • Beim Kauf von Wohn­raum dür­fen Ver­käu­fer und Käu­fer u.a. nicht in ge­ra­der Li­nie ver­wandt sein. 
  • Die Wohn­flä­che muss an­ge­mes­sen sein (ab­hän­gig von Haus­halts­grö­ße, Fa­mi­li­en­pla­nung, Er­for­der­lich­keit ei­nes Ar­beits­zim­mers etc.). 
  • Die Ein­kom­mens­gren­ze darf nicht über­schrit­ten wer­den. Die­se liegt bei­spiels­wei­se bei ei­nem Drei­per­so­nen­haus­halt (An­trag­stel­ler, Ehe­gat­te, ein Kind) bei 57.100 €. Al­ler­dings kön­nen bei der Er­mitt­lung des Ge­samt­ein­kom­mens u.a. 30 % des Ein­kom­mens pau­schal für Steu­ern, Kran­ken­ver­si­che­rung und Le­bens­ver­si­che­rung in Ab­zug ge­bracht wer­den. Hin­zu kom­men ab­setz­ba­re Frei­be­trä­ge für Ehe­paa­re und schwer­be­hin­der­te Men­schen (GdB von mind. 50).

Für alle wei­te­ren In­for­ma­tio­nen geht’s hier auf die Web­site des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Verkehr: 

Fa­zit

Die Ei­gen­wohn­raum­för­de­rung in Bay­ern ist, par­al­lel zu För­der­mög­lich­kei­ten wie etwa der KfW, eine groß­ar­ti­ge Mög­lich­keit, den Traum vom Ei­gen­heim zu ver­wirk­li­chen. Nut­zen Sie die­se Ge­le­gen­heit und in­for­mie­ren Sie sich über die ver­schie­de­nen För­der­pro­gram­me, um Ih­ren ei­ge­nen Wohn­traum in Bay­ern zu ver­wirk­li­chen. Aber Ach­tung, nicht für je­den kommt die För­de­rung in Fra­ge, sei es auf­grund zu ho­hen Ein­kom­mens, oder weil an­de­re Vor­aus­set­zun­gen nicht er­füllt wer­den können.

Hin­weis: Bit­te be­ach­ten Sie, dass die ge­nau­en In­for­ma­tio­nen und Be­din­gun­gen des För­der­pro­gramms zum Zeit­punkt der Lek­tü­re die­ses Ar­ti­kels ggf. nicht mehr ak­tu­ell sind.

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