KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

KfW-Förderung
Was bringt die neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

Was bringt die neue KfW-För­de­rung „Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau – Wohn­ge­bäu­de (297, 298)“?

In Zei­ten des Kli­ma­wan­dels ge­winnt das The­ma Nach­hal­tig­keit und Um­welt­schutz im­mer mehr an Be­deu­tung. Auch im Be­reich der Bau­wirt­schaft gibt es mitt­ler­wei­le zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, um kli­ma­freund­li­che und nach­hal­ti­ge Ge­bäu­de zu er­rich­ten. Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) hat nun ganz frisch (Start 01.03.2023) eine neue För­de­rung für kli­ma­freund­li­che Neu­bau­ten auf­ge­legt, die Bau­her­ren da­bei un­ter­stüt­zen soll, be­son­ders en­er­gie­ef­fi­zi­en­te Wohn­ge­bäu­de zu er­rich­ten. Das För­der­pro­gramm ist ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­schutz im Bau­we­sen. Es bie­tet Bau­her­ren eine fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung, um en­er­gie­ef­fi­zi­en­te und um­welt­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de zu er­rich­ten. Gleich­zei­tig trägt es dazu bei, den CO2 ‑Aus­stoß im Ge­bäu­de­sek­tor zu re­du­zie­ren und so­mit ei­nen Bei­trag zum Kli­ma­schutz zu leisten.

Was wird durch die KfW gefördert?

Das För­der­pro­gramm “Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau – Wohn­ge­bäu­de (297, 298)” ist Teil des KfW­Pro­gramms “En­er­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en und Sa­nie­ren” und rich­tet sich an den Neu­bau bzw. den Erst­kauf ei­nes Wohn­ge­bäu­des, das hohe en­er­ge­ti­sche Stan­dards er­füllt. Kon­kret ge­för­dert wer­den der Neu­bau bzw. Erst­kauf von KfW-Ef­fi­zi­enz­häu­sern 40. Da­bei darf das Ge­bäu­de in sei­nem Le­bens­zy­klus nur ein be­stimm­tes Maß an CO2 aus­sto­ßen bzw. muss die Kri­te­ri­en des QNG (Qua­li­täts­sie­gels Nach­hal­ti­ges Ge­bäu­de) er­fül­len und darf nicht mit Öl, Gas oder Bio­mas­se be­heizt wer­den. Ne­ben dem Bau und dem Kauf wer­den auch die Pla­nung und die Bau­be­glei­tung durch Ex­per­ten so­wie die Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung ge­för­dert. Die För­de­rung er­folgt in Form ei­nes zins­güns­ti­gen Kre­dits mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Was bringt die KfW-Förderung
Was bringt die neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau

Ab wann star­tet die För­de­rung „Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau – Wohn­ge­bäu­de (297, 298)“?

Die neue För­de­rung „Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau“ star­tet zum 01.03.2023. Ab die­sem Zeit­punkt kön­nen An­trä­ge auf die neue För­de­rung ein­ge­reicht werden.

Fa­zit

Wer sich für die KfW-För­de­rung für kli­ma­freund­li­che Neu­bau­ten in­ter­es­siert, soll­te sich früh­zei­tig in­for­mie­ren und die An­for­de­run­gen der För­de­rung prü­fen. Eine gute Pla­nung und Um­set­zung der en­er­ge­ti­schen Stan­dards kön­nen nicht nur dazu bei­tra­gen, den Kli­ma­schutz zu un­ter­stüt­zen, son­dern auch lang­fris­tig Kos­ten zu spa­ren und den Wohn­kom­fort zu ver­bes­sern. Kommt die För­de­rung für Sie in Fra­ge soll­ten Sie sich fach­li­che Ex­per­ti­se durch ei­nen En­er­gie­be­ra­ter aus Bay­reuth oder Um­ge­bung einholen.

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