Wie kann ich meine Wohnfläche richtig berechnen?

Nützliche Tipps

Die Wohn­flä­che ei­ner Woh­nung zu wis­sen, ist ex­trem wich­tig. Ob für die Grund­steu­er, die Ver­mie­tung, die Bank oder für die Wert­ermitt­lung. Für vie­le An­ga­ben braucht man eine rich­ti­ge Wohn­flä­che. Doch da­bei tau­chen vie­le Fra­gen auf: Was zählt al­les zur Wohn­flä­che? Wel­che Räu­me wer­den bei der Wohn­flä­che wie be­rück­sich­tigt, und wie ist es bei der Wohn­flä­che im Dach? Die Be­rech­nung und Plau­si­bi­li­sie­rung der Wohn­flä­che spielt nicht nur im täg­li­chen Ge­schäft von Im­mo­bi­li­en­un­ter­neh­men eine wich­ti­ge Rol­le. Die An­for­de­run­gen wach­sen ste­tig. Etwa zwei Drit­tel al­ler Wohn­flä­chen­an­ga­ben sind un­zu­tref­fend, schätzt der Deut­sche Mie­ter­bund. Egal ob Miet­erhö­hung, Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung oder der Ver­kauf ei­ner Im­mo­bi­lie – die kor­rek­te Wohn­flä­chen­er­mitt­lung ist Dau­er­the­ma in recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Bei der rechts­si­che­ren Wohn­flä­chen­be­rech­nung sind et­li­che Vor­schrif­ten und Ur­tei­le zu berücksichtigen.

Was ist die rich­ti­ge Grund­la­ge für die Be­rech­nung der Wohnfläche?

Die Wohn­flä­che ist nicht per se de­fi­niert. Um sie da­her auf­mes­sen zu kön­nen, ist der Kon­text ent­schei­dend. Vor­ab ist des­halb zu un­ter­schei­den nach wel­cher Ver­ord­nung die Wohn­flä­che er­mit­telt wird. Hier greift meist ent­we­der die 2. Be­rech­nungs­ver­ord­nung (II. BV) oder die Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (Wo­FlV). Wird nichts vor­ge­ge­ben, wird seit 2004 grund­sätz­lich die Be­rech­nung nach der Wo­FlV an­ge­wandt. Da­ne­ben exis­tie­ren aber auch noch Be­rech­nungs­me­tho­den nach der DIN 277 und der DIN 283.

Wohn­flä­che be­rech­nen – was ge­hört dazu?

Die Wohn­flä­che um­fasst die Grund­flä­chen der Räu­me, die aus­schließ­lich zur Woh­nung oder zum Haus ge­hö­ren. Auch Grund­flä­chen z.B. von Win­ter­gär­ten oder Schwimm­bä­der wer­den (an­tei­lig) hin­zu­ge­zählt. Zu­be­hör­räu­me, also z.B. Kel­ler, Wasch­kü­chen, Tro­cken­räu­me, Ga­ra­ge und Fahr­rad­kel­ler zäh­len nicht zur Wohn­flä­che. Ge­ra­de bei Kel­lern kann es aber auch – je nach An­lass der Be­rech­nung und bau­li­cher Aus­ge­stal­tung – Aus­nah­men ge­ben. Öfen, Heiz­kör­per, Ein­bau­mö­bel oder Ba­de­wan­nen ver­rin­gern die Grund­flä­che da­bei nicht.

Wohn­flä­che rich­tig be­rech­nen – das ist zu beachten:

Nach der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung wer­den Räu­me und Raum­tei­le mit ei­ner lich­ten Höhe von we­ni­ger als ei­nem Me­ter wer­den nicht an­ge­rech­net. Bei der „lich­ten Höhe“ wird da­bei von der Ober­kan­te des Fuß­bo­dens bis zur Un­ter­kan­te der De­cke gemessen.

Die Grund­flä­chen

- von Räu­men und Raum­tei­len mit ei­ner lich­ten Höhe von min­des­tens zwei Me­tern
sind voll­stän­dig,
- von Räu­men und Raum­tei­len mit ei­ner lich­ten Höhe von min­des­tens ei­nem Me­ter
und we­ni­ger als zwei Me­tern sind zur Hälf­te,
- von un­be­heiz­ba­ren Win­ter­gär­ten, Schwimm­bä­dern und ähn­li­chem nach al­len Sei­ten
ge­schlos­se­nen Räu­men sind zur Hälf­te,
- von Bal­ko­nen, Log­gi­en, Dach­gär­ten und Ter­ras­sen sind in der Re­gel zu ei­nem Vier­tel,
höchs­tens je­doch zur Hälf­te
an­zu­rech­nen.

Wohn­flä­che be­rech­nen bei Dachschrägen:

Häu­fig Pro­ble­me bei der Wohn­flä­chen­be­rech­nung ma­chen Dach­schrä­gen. Für sie gilt aber das oben ge­sag­te. Dies lässt sich leich­ter in ei­nem Dia­gramm veranschaulichen:

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