HÄUFIG GESTELLTE
FRAGEN
Eine Immobilie gleichzeitig über mehrere Makler anzubieten ist grundsätzlich erlaubt und möglich. Vielleicht mag der Gedanke nahe liegen, dass viele Makler zu einem schnelleren Abschluss führen, allerdings gilt hier eher das Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei“. Durch den Wegfall einer mehr oder weniger garantierten Provision bzw. durch die gesunkene Wahrscheinlichkeit, für sich selbst den Abschluss sichern zu können, ist der Anreiz für den Makler dann deutlich geringer, den Verkauf der Immobilie mit hohem Zeitaufwand und Engagement zu fördern.
Ein guter und professioneller Makler nimmt sich viel Zeit und Muse und scheut bei der Vermarktung keine Kosten, um das Objekt treffend darzustellen und breit zu veröffentlichen.
Beauftragen Sie mehrere Immobilienmakler mit der Vermittlung Ihrer Immobilie, steigt das Risiko enorm, dass diese nur halbherzig angeboten wird und schnell verbrannt, also zum Ladenhüter wird, denn potenzielle Interessenten beobachten den Markt genau.
Wir von Arnold & Vogt Immobilien arbeiten ausschließlich mit vollem Einsatz für Sie. Daher möchten wir nur einen Alleinauftrag annehmen. Von unseren individuellen Verkaufsstrategie erzählen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Seit 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Dazu gehören alle Anfragen an Immobilienmakler und deren Objekte, die online oder über Telefon an den Makler gestellt werden. Wir sind also gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu belehren, bevor wir mit unserer Tätigkeit, also beispielsweise dem Versand des Exposés oder einer Objektbesichtigung beginnen. Die Maklerprovision wird selbstverständlich nicht sofort fällig. Belehren wir Sie aber nicht, können Sie auch später noch Ihr Widerrufsrecht ausüben und wir verlieren unseren Provisionsanspruch nach Ihrem tatsächlichen Kauf.
Die Wertermittlung einer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren (z.B. Lage, Alter, Größe, Ausstattung, Zinspolitik und Nachfrage) ab. Dabei können je nach Gebäude und Nutzung verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Anwendung kommen. Neben dem Sachwert einer Immobilie spielen bei vermieteten Immobilien zum Beispiel auch die Erträge eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung. Wesentliche Ermittlungsarten sind das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.
Viele Eigentümer bewerten ihr Eigenheim viel zu positiv, die meisten Kaufinteressenten suchen dagegen nach Mängeln, um den Preis zu drücken. Es gibt also eine große Diskrepanz bei der Frage nach dem Wert der Immobilie.
Wir garantieren Ihnen eine fundierte, marktgerechte und aktuelle Wertermittlung Ihrer Immobilie. Da eine Besichtigung unverzichtbar ist, vereinbaren wir zunächst einen Termin vor Ort und nehmen alle Informationen auf. Im Nachgang erstellen wir ein umfassendes Wertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), das wir Ihnen im Nachgang auch ausführlich erläutern.
Bei dem Verkauf von Immobilien können Sie sich darauf verlassen, dass wir einen fairen Kaufpreis ansetzen, mit dem wir die verschiedenen Interessen von Verkäufer und Käufer berücksichtigen. Denn Ziel ist es, beide Parteien zusammenzubringen.
Die Rechtslage hierzu hat sich in den vergangenen Jahren geändert.
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Danach bezahlt der Auftraggeber (meist Vermieter) den Makler.
Beispiel: Bei einer Vermietung einer Wohnung bei der der Eigentümer auf den Immobilienmakler zugeht und ihn mit der Vermittlung beauftragt, trägt auch der Eigentümer alle Kosten. Diese können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit 2020 ebenfalls ein abgewandeltes Bestellerprinzip, wonach die Kosten des Immobilienmaklers zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen werden müssen. In der Praxis müssen also Käufer nie mehr Maklerprovision zahlen als der Verkäufer. Beim Verkauf von Mehrparteienhäusern bestehen Sonderregelungen.
Bei Gewerbeimmobilien gilt das oben Gesagte nicht. Hier kann die Courtage bei der Vermietung als auch beim Verkauf zwischen Auftraggeber und Makler frei verhandelt werden. Hier ist es gängig, dass die Kosten des Maklers auf den Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Für den Verkauf von Immobilien müssen zahlreiche Unterlagen parat stehen. Dabei kommt es insbesondere auf deren Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Darstellung an.
Unvollständige Unterlagen verzögern den Verkaufsprozess unnötig, vor allem bei der Finanzierungsprüfung der Kaufinteressenten. Wir von Arnold & Vogt Immobilien holen daher immer zuerst sämtliche Objektunterlagen ein, bevor eine Immobilie angeboten wird. Gerne stellen wir Ihnen zur Erleichterung eine Checkliste zur Verfügung.
Beauftragen Sie uns mir dem Verkauf Ihrer Immobilie, nehmen wir Ihnen diese Schritte selbstredend ab. Sie profitieren hierbei außerdem von unseren guten Kontakten zu Hausverwaltungen, Notaren und Behörden.
Sie haben eine Immobilie als Renditeobjekt erworben und möchten sie nun wieder verkaufen? Egal, ob Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage besitzen: der Verkaufszeitpunkt ist entscheidend. Denn Sie müssen Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist Ihre Immobilie wieder verkaufen und dabei Gewinn erzielen. Bei dauerhaft vermieteten Immobilien beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre – erst danach können Sie die Spekulationssteuer umgehen. Bei Immobilien, die Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, beträgt die Spekulationsfrist drei Jahre. In beiden Fällen zählt der Zeitpunkt, an dem Sie das Haus erworben haben (Datum Kaufvertrag), als Fristbeginn.
Auch wenn sich alle Beteiligten einig sind – der Kauf einer Immobilie ist ohne notarielle Unterschrift und Siegel unwirksam (vgl. § 311b Abs. 1 BGB). Erst mit der Beurkundung durch einen Notar ist ein Immobilien-Kaufvertrag gültig. Notare sind die neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Die Gründe dafür liegen aber auf der Hand: zum einen ist es ein Geschäft von großer Tragweite – egal, ob es um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geht. Zum anderen sorgen Notare dafür, dass der Kauf korrekt abgewickelt wird und es keine Zweifel oder Streit gibt, der womöglich die Gerichte belastet. Vor allem aber achtet der beauftragte Jurist darauf, dass die Grunderwerbsteuer an den Staat gezahlt wird, bevor die Immobilie im Grundbuch umgeschrieben wird und auf den neuen Eigentümer übergeht.
Grundsätzlich veröffentlichen wir die meisten Immobilien auf unserer Homepage, den gängigen Immobilienportalen und in der Lokalzeitung. Möchten Sie immer auf dem laufenden Stand bleiben, folgen Sie uns gerne auch auf Instagram und Facebook, um Ankündigungen und weitere Einblicke zu erhalten. Wollen Sie schnellstmöglich und vor Veröffentlichung über ein neues Immobilienangebot informiert werden, können Sie sich hier zu unserem Newsletter anmelden. Dort stellen wir immer alle neuen Immobilien zum Kauf zuerst und exklusiv vor Veröffentlichung vor.
In den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Regelungen zum Energieausweis normiert. Der Energieausweis bescheinigt als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Wohngebäuden eine Energieeffizienzklasse von Stufe A+ bis H.
Solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder kein Mieterwechsel stattfindet, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung einen Energieausweis vorzulegen, sobald Sie aber Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen Energieausweis unverzüglich vorlegen können. Von dieser Pflicht gibt es manche Ausnahmen und Sonderfälle. Handeln Sie entgegen den Vorschriften des GEG, übersehen oder vergessen bspw. Mindestangaben, riskieren Sie in Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Wir von Arnold & Vogt Immobilien übernehmen im Vermarktungsprozess natürlich alles Notwendige rund um den Energieausweis; von der Wahl der richtigen Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), über die Ermittlung der erforderlichen Daten bis hin zur Erstellung.
Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob es aktuell besser ist, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Neben persönlichen Vorlieben und Wohnbedürfnissen können einige wichtige Faktoren sein:
Es ist empfehlenswert, eine gründliche finanzielle Analyse durchzuführen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Wir von Arnold & Vogt Immobilien beraten Sie hierzu gern.
Beim Home Staging wird eine Immobilie auf einen bevorstehenden Verkauf vorbereitet, indem sie professionell möbliert und dekoriert wird. Ziele des Home Stagings sind, eine Wohnung oder ein Haus attraktiver zu machen um mehr Interesse zu wecken und den Verkaufspreis zu erhöhen.
Ob sich die Kosten für Home Staging lohnen, hängt von vielen Faktoren ab, wie der Größe und dem Zustand des Hauses, dem aktuellen Markt und dem Verkaufspreis. Im Allgemeinen kann sich Home Staging jedoch lohnen, da ein gut präsentiertes Haus das Vorstellungsvermögen der Kaufinteressenten verbessert und man somit bestenfalls einen höheren Verkaufspreis erzielen oder die Immobilie schneller verkaufen kann. Es ist jedoch wichtig, einen erfahrenen und zuverlässigen Home Stager zu finden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Für Home Staging in Bayreuth können wir von Arnold & Vogt Immobilien Ihnen gerne Empfehlungen aussprechen. Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgsbringend mit Coming Home Staging aus Bayreuth zusammen.
All unsere Kaufobjekte erscheinen immer zuerst in unserem Newsletter und auf unserer Website, bevor wir sie in den gängigen Portalen veröffentlichen – nutzen Sie das gerne für sich und melden sich jetzt an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
arnold & vogt Immobilien GmbH
Ludwigstraße 16
95444 Bayreuth
Wir sind gerne für Sie da
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Freitag 08:00 - 15:00
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